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FAQ zum Widerrufsbutton

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Verfasst von Support Empro

Ab wann gilt die neue Pflicht zum Widerrufsbutton?

Die gesetzlichen Vorgaben gelten ab dem 19. Juni 2026 für Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abschließen.


Muss ich etwas tun?

Ja. Sie sollten Ihre bestehende Widerrufsbelehrung überprüfen und anpassen.

Die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons wird von Empro bereitgestellt. Die Anpassung Ihrer Widerrufsbelehrung müssen Sie jedoch selbst vornehmen.


Stellt Empro einen Mustertext zur Verfügung?

Ja. Wir stellen Ihnen einen aktualisierten Mustertext bzw. Textvorschlag zur Verfügung, den Sie in Ihrem Produkt übernehmen können.

Bitte prüfen Sie jedoch, ob der vorgeschlagene Text zu Ihrer individuellen Situation und Ihren angebotenen Leistungen passt.


Muss ich den Widerrufsbutton selbst einrichten?

Nein.

Die technische Umsetzung erfolgt durch Empro. Sie müssen den Widerrufsbutton nicht selbst programmieren oder konfigurieren.


Wo finde ich den Text für die Widerrufsbelehrung?

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Produkt finden Sie in unseren produktspezifischen Support-Artikeln:

  • Empro

  • estateSmart

  • estateOffice

  • estatePro


Wo finden Interessenten den Widerrufsbutton?

Der Link "Vertrag widerrufen" befindet sich im Footer des Online-Contact-Managers.

Zusätzlich erhält der Interessent nach Abschluss des Maklervertrags eine E-Mail mit einem direkten Link zur Widerrufsseite.


Wie wird ein Widerruf übermittelt?

Der Interessent kann auf der Widerrufsseite seine Angaben erfassen und den Widerruf absenden.

Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Interessent automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.


Erhalte ich eine Benachrichtigung über eingehende Widerrufe?

Ja.

Sobald ein Interessent eine Widerrufserklärung absendet, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Zusätzlich erhalten Sie die an den Interessenten versendete Eingangsbestätigung in Kopie (CC).


Bestätigt Empro die Wirksamkeit des Widerrufs?

Nein.

Empro bestätigt ausschließlich den Eingang der Widerrufserklärung.

Die Prüfung und Entscheidung über die Wirksamkeit des Widerrufs erfolgt durch Sie als Vertragspartner.


Muss ich auf einen eingegangenen Widerruf reagieren?

Ja.

Sie sollten prüfen, ob der Widerruf wirksam ist, und den Interessenten über Ihre Entscheidung informieren.


Was passiert, wenn das Widerrufsrecht bereits erloschen ist?

Die automatische Eingangsbestätigung bedeutet nicht automatisch, dass der Widerruf wirksam ist.

Ob ein Widerrufsrecht noch besteht oder bereits erloschen ist, müssen Sie im Einzelfall selbst prüfen.


Kann Empro mich zur rechtlichen Bewertung beraten?

Nein.

Wir können Ihnen die technische Umsetzung sowie allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Eine rechtliche Beratung dürfen wir jedoch nicht leisten.

Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an Ihre Rechtsberatung.


Noch Fragen?

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Anleitungen zur Anpassung der Widerrufsbelehrung sowie im Artikel "So funktioniert der Widerrufsbutton für Ihre Interessenten".

Hat dies deine Frage beantwortet?