Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das insbesondere Webseiten im B2C-Bereich betrifft. Auch die von der Empro GmbH bereitgestellten Webseiten unterliegen diesen gesetzlichen Anforderungen.
Was bedeutet das für Sie?
Das BFSG schreibt vor, dass Informationen zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite gut sichtbar bereitgestellt werden müssen.
Diese Hinweise sind verpflichtend im Footer Ihrer Webseite unter dem Menüpunkt "Barrierefreiheit" zu verlinken.
Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Unsere Lösung für Sie
Wir haben die technischen Voraussetzungen geschaffen, um auf den von uns betreuten Webseiten einen entsprechenden Link Ihres Unternehmens einzubinden.
Dieser Link führt auf eine Barrierefreiheits-Seite Ihres Unternehmens, auf der Sie Ihre individuelle Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen darstellen können.
Einbindung in der Softwarelösung Empro
Öffnen Sie die Einstellungen in Ihrer Empro-Software.
Navigieren Sie zum Menüpunkt "Online Services".
Im Bereich "Fußzeile" können Sie neben den Links zu Ihrem Impressum, den AGB sowie der Datenschutzerklärung auch den Link zur Barrierefreiheitserklärung einfügen.
Nach dem Speichern wird der Link automatisch im Footer Ihres Online-Exposés angezeigt.
Einbindung in den estate-Softwarelösung
Öffnen Sie unser Online-Formular 👉 Zum Online-Formular
Tragen Sie dort die gewünschte Webadresse (URL) Ihrer Barrierefreiheits-Seite sowie die erforderlichen Kundendaten ein.
Nach dem Absenden des Formulars binden wir den Link im Footer Ihrer Webseite ein.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bereitstellung der Barrierefreiheitsinformationen um eine gesetzliche Verpflichtung handelt.
Da die Anforderungen im Detail noch unterschiedlich ausgelegt werden können, dürfen wir keine inhaltlichen Formulierungsvorschläge für Ihre Barrierefreiheits-Seite machen.
Wir empfehlen, sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen.